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Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung

Wird mit einer Tastatur oder mit einem Stift geschrieben?

Es wird weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften); die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.

Müssen sich die Eltern mit der Technik auskennen?

Nein. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben.

Unser iPad, der Stift, die Tastatur oder anderes Zubehör ist defekt. 
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Die Schule ist in die Abwicklung von Hardwareproblemen grundsätzlich nicht eingebunden. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen (z.B. bei Problemen mit dem iPadOS, Jamf usw.)

Zur Überbrückung, bis ein Ersatzstift besorgt ist oder das iPad repariert wurde, können bei der Schule iPads oder digitale Stifte in geringer Anzahl für einige Tage ausgeliehen werden.

Sollen wir Updates installieren?

Alle verfügbaren Updates sollten nach Möglichkeit zeitnah zu Hause installiert werden.

Ich habe das iPad meines Kindes vollständig zurückgesetzt. Was muss ich bei der Inbetriebnahme anklicken?

Falls ein bestehendes Schüler-iPad zurückgesetzt wurde, das bereits in die schulische Geräteverwaltung eingebunden war („DEP-registriert und in das mdm aufgenommen“), finden Sie in der Rubrik Material den Punkt "iPad Erstkonfiguration" – einige Klicks bzw. Touches müssen korrekt gesetzt werden!

Was ist, wenn ein Gerät herunterfällt oder gestohlen wird? 
Was ist dann mit den Unterlagen aus dem Unterricht?

Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler Cloudspeicher (OneDrive oder iCloud) für automatische Backups nutzen, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen/abgerufen werden können.

Ich habe Fragen zur Bedienung des iPads. Ich suche eine Kurzanleitung

Wir haben eine schulspezifische Kurzanleitung für iPads erstellt, die unter dem Tab "iPad-Klassen: Material" zum Download bereitsteht.

Ich habe meinen Sperrcode vergessen - und jetzt?

"Ich schütze mein iPad mit Touch ID & Code. Den aktuellen Code wissen immer auch meine Eltern."
Sollte der Code dennoch nicht mehr rekonstruierbar sein, bitte nicht vielfach einen falschen Code eingeben. Das iPad muss in diesem Fall komplett zurückgesetzt werden, alle Einstellungen und nicht in der Cloud gesicherten Daten sind dann verloren! Bitte kontaktieren Sie uns umgehend bevorzugt per Schulmanager-Nachricht an "iPad-Support". Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Zusammen mit unserem Partner ACS kann der Code oftmals zurückgesetzt werden.

Wie wird mit den iPads im Unterricht gearbeitet?

Wir wollen kleinschrittig vorgehen und uns zunächst auf wesentliche Funktionen beschränken:

  • Grundlegende Bedienung des iPads
  • Digitale Heftführung
  • Kommunizieren, Arbeitsmaterial erhalten und abgeben
  • Mit Mitschülerinnen und Mitschülern digital zusammenarbeiten

Im nächsten Schritt geht es dann um die Erstellung digitaler Lernprodukte.

Was passiert im kommenden Schuljahr mit den digitalen Heften aus diesem Schuljahr?

Die digitalen Hefte in der App Goodnotes werden im Moment - soweit die Einstellungen so geblieben sind, wie wir sie in der Schule vorgenommen haben - an zwei Orten gespeichert:

  • lokal auf dem iPad
  • als Backup in der Cloud (oneDrive)
  • in der 7. Jahrgangsstufe (Schuljahr 2026/27) zusätzlich in der verwalteten, schulischen iCloud

Am Ende des Schuljahres kann es sinnvoll sein, die lokalen Goodnotes-Dateien vom iPad zu löschen, da diese ziemlich groß werden können und dann u.U. der Speicherplatz auf dem iPad für das kommende Schuljahr zu klein werden könnte. Folgende Optionen bestehen:

  1. Wenn die Goodnotes-Dateien nicht viel Speicherplatz benötigen, kann einfach alles auf dem iPad verbleiben. Die Hefte aus dem bzw. den vergangenen Schuljahren sollte man dann alle in einen Ordner schieben um so schnell und direkt auf die Hefte des aktuellen Schuljahres zugreifen zu können.
  2. Sollten die Goodnotes-Dateien relativ groß sein, sollten die Kinder diese vom iPad löschen. Auf dem OneDrive ist der Speicherplatz sehr groß (1 Terrabyte), sodass die Backups dort verbleiben können. Auf dem iPad könnte man dann in jedem Fall die Hefte im pdf-Format weiterhin behalten, um darin die Unterlagen aus dem Vorjahr parat zu haben.

Die Hefte gehen also in keinem Fall verloren; abhängig vom Speicherplatz werden wir die passende Lösung mit den Kindern gemeinsam anschauen und umsetzen.

Wo finden Schülerinnen und Schüler wichtige Informationen und Materialien zu den iPadklassen?

Hier auf der Homepage, insbesondere in der Rubrik iPad-Klassen: Material, stehen viele Informationen und Materialien zum Download.

Im Team „iPad-Klassen“ werden regelmäßig wichtige Hinweise veröffentlicht.

Wie werden die iPads in der Schule aufbewahrt?

Grundsätzlich sind die Klassenzimmer der iPad-Klassen verschlossen, wenn die Klasse nicht im Klassenzimmer ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Schließfach in der Schule über Astradirect zu mieten, siehe Punkt "Schließfächer" auf unserer Homepage.

Wie sichere ich meine Daten, wie erstelle ich ein Backup?

Wir empfehlen dringend, die schulischen Daten, insbesondere die digitalen Hefte und Notizen, regelmäßig zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Lokales Backup oder Backup in einer Cloud (z. B. Nextcloud, OneDrive oder iCloud).

Der Speicherplatz auf meinem iPad wird knapp/ist voll - was kann ich tun?

Wenn der Speicherplatz auf dem iPad knapp wird oder vollständig belegt ist, können folgende Schritte schnell Platz schaffen:

  • Fotos und Videos bereinigen
    In der App "Fotos" nicht mehr benötigte Fotos, Videos und Screenshots löschen. Tippe dazu in der App rechts oben auf „Auswählen“ und wähle alle Fotos aus, die du nicht mehr benötigst. Tippe dann rechts unten auf den Mülleimer und bestätige den Löschvorgang.
  • Dateien-App aufräumen
    • Öffne die App „Dateien“ und tippe in der linken Übersicht auf Downloads. Lösche alle Dateien, die du nicht mehr benötigst; hier sind viele beim Surfen im Internet angesehene PDFs etc., die oftmals nicht mehr benötigt werden.
    • Tippe auf „Auf meinem iPad“ und suche auch hier nach Dateien, die du nicht mehr benötigst. Lösche diese.

Dateien, Fotos und Videos, die du noch benötigst oder nicht löschen möchtest, kannst du in einen Cloud-Speicher verschieben. Schulischerseits steht dir dafür "OneDrive" zur Verfügung. Verbinde dein iPad zunächst mit dem Cloud-Speicher. Um nun Dateien, Fotos oder Videos in OneDrive zu verschieben, tippe in der App "Dateien" bzw. in der App "Fotos" auf "Auswählen" und wähle die Dateien bzw. Fotos und Videos aus, die du auslagern möchtest.Tippe dann auf das Teilen-Icon (Rechteck mit Pfeil nach oben) und wähle den Cloudspeicher und ggf. einen Ordner darin aus (oder lege einen neuen Ordner an). Tippe dann auf „Kopieren“/"Hochladen". Abschließend musst du die Dateien bzw. Fotos und Videos auf dem iPad noch löschen (die Dateien bzw. Fotos und Videos werden nämlich nur in den Cloudspeicher kopiert und nicht verschoben).

  • Downloads in Apps löschen
    Offline‑Inhalte in Schulbuch-Apps (alte Schulbücher), Lern‑Apps, Streaming‑Apps oder Cloud‑Apps entfernen.
  • Safari-Daten löschen
    Einstellungen → Apps → Safari → "Verlauf und Websitedaten löschen".

 

Abschließend ist es empfehlenswert das iPad neu zu starten oder besser einen Neustart zu erzwingen:
(Nach größeren Löschaktionen wird Speicher oft erst nach einem Neustart vollständig freigegeben.)

iPad OHNE Home-Button

  1. Drücke auf die Lautstärketaste, die am nähersten am Power-Button liegt und lasse schnell wieder los.
  2. Drücke auf die Lautstärketaste, die am weitesten vom Power-Button entfernt ist und lasse schnell wieder los.
  3. Halte den Power-Button so lange gedrückt bis das iPad den "Apfel" anzeigt.
    Warte dann, bis das iPad vollständig hochgefahren ist.

iPad MIT Home-Button

Halte gleichzeitig den Home- und den Power-Button gedrückt. Lasse die beiden Tasten erst dann wieder los, wenn das iPad den "Apfel" anzeigt.
Warte dann, bis das iPad vollständig hochgefahren ist.

Übertragung der Daten von einem alten auf ein neues iPad

Wenn du die Daten von deinem aktuellen iPad auf ein neues iPad übertragen möchtest, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Übertragung mit einer Apple-ID
    • 7. Jahrgangsstufe (Schuljahr 2026/27): Durch die Anmeldung deines aktuellen iPads bei der verwalteten, schulischen Apple-ID, sind bereits viele persönliche Daten wie Dateien, Fotos, Apps und weitere Einstellungen über iCloud gesichert. Bei der Anmeldung mit derselben verwalteten, schulischen Apple-ID auf dem neuen iPad werden diese Daten anschließend automatisch wiederhergestellt.
    • Jahrgangsstufen 8 bis 10 (Schuljahr 2026/27): Wenn du dich auf deinem aktuellen iPad mit deiner privaten Apple-ID anmeldest (sofern eine private Apple-ID verwendet werden darf), können viele persönliche Daten wie Dateien, Fotos, Apps und weitere Einstellungen über iCloud gesichert werden. Bei der Anmeldung mit derselben Apple-ID auf dem neuen iPad können diese Daten anschließend automatisch wiederhergestellt werden.
  • Übertragung ohne Apple-ID (nur Jahrgangsstufen 8 bis 10 (Schuljahr 2026/27))
    Falls du keine Apple-ID besitzt oder keine erstellen möchtest, kannst du deine wichtigen Dateien auch manuell sichern. Beispielsweise kannst du deine Goodnotes-Hefte, Dokumente und andere Dateien in OneDrive speichern. Anschließend kannst du dich auf dem neuen iPad wieder mit OneDrive anmelden und die gespeicherten Dateien auf das neue Gerät übertragen.

Prüfe bevor du dein altes iPad zurücksetzt oder abgibst, dass alle wichtigen Daten gesichert und übertragen wurden!

Zusätzlich empfiehlt es sich, wichtige Dateien (z. B. Dokumente, Fotos oder andere persönliche Daten) auch separat auf einem externen Speicher oder einem Computer zu sichern. So hast du eine zusätzliche Sicherung deiner wichtigen Daten.

Wichtig:

  • Da sich die Geräte in einer zentralen Geräteverwaltung (MDM) befinden, wird empfohlen, die Daten nicht über ein vollständiges „Backup“ oder die Funktion „iPad übertragen“ zu migrieren. Diese Methoden können verwaltungsspezifische Einstellungen, Richtlinien und Konfigurationen mit übernehmen und dadurch zu Problemen bei der Geräteverwaltung oder der erneuten Registrierung im MDM führen.
  • Auch dein neues iPad MUSS in die schulische Geräteverwaltung integriert sein! Zur Einbindung des iPads in die schulische Geräteverwaltung siehe Frage "Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?" Ohne Einbindung in die schulische Geräteverwaltung darf das iPad NICHT in der Schule verwendet werden.

 

Fragen zu digitalen Schulbüchern 

Sind die Schulbücher in digitaler Form auch auf dem iPad verfügbar?

Ergänzend zu den Print-Versionen der Schulbücher stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern die allermeisten Schulbücher auch digital zur Verfügung. Da wir Schulbücher verschiedener Verlage verwenden, die jeweils eigene Plattformen und Apps nutzen, ist es erforderlich, sich bei verschiedenen Verlagsplattformen anzumelden.

Die Zugangsdaten für die BiBox (Bücher aus dem Westermann-Verlag) werden zentral von der Schule erstellt und individuell, personalisiert an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Bei den Apps von Klett und Cornelsen melden sich die Schülerinnen und Schüler mit "Bildungslogin" an, wählen "VIS365" und verwenden ihre schulische E-Mail-Adresse (vorname.nachname @ schueler.realschule-gmund.de) und das zugehörige Passwort.

In welcher App finde ich das digitale Schulbuch zu welchem Fach?

BiBox-App: Mathematik, Deutsch, Geographie, Geschichte, Physik, Wirtschaft und Recht
  Online-Zugriff: https://www.bibox.schule/

KlettLernen-App: Englisch
  Online-Zugriff: https://info.bildungslogin.de/ (myPortal BILDUNGSLOGIN). Anmeldung mit den schulischen "Teams-Zugangsdaten" (Vorname.Nachname @ schueler.realschule-gmund.de).

CornelsenLernen-App: Biologie, Französisch
  Online-Zugriff: https://info.bildungslogin.de/ (myPortal BILDUNGSLOGIN). Anmeldung mit den schulischen "Teams-Zugangsdaten" (Vorname.Nachname @ schueler.realschule-gmund.de).

Ernst Vögel Verlag: BwR (Keine App für Offline-Zugriff verfügbar.)
  Ausschließlich Online-Zugriff über https://info.bildungslogin.de/ (myPortal BILDUNGSLOGIN). Anmeldung mit den schulischen "Teams-Zugangsdaten" (Vorname.Nachname @ schueler.realschule-gmund.de). 

Ich habe mein Passwort für den Zugang zu einer Schulbuch-App vergessen. Was soll ich tun?

BiBox: Dein Benutzername ist deine schulische E-Mail-Adresse (vorname.nachname @ schueler.realschule-gmund.de), das Passwort wurde auf einem kleinen Zettel ausgegeben. Wenn du dein Passwort vergessen hast, wende dich per Teams-Chat freundlich an Herrn Wimmer.

Cornelsen Lernen: Die Anmeldung erfolgt über den Kontotyp "Bildungslogin", dann "VIS365" wählen und mit der schulischen E-Mail-Adresse (vorname.nachname @ schueler.realschule-gmund.de) und dem zugehörigen Passwort anmelden.

Klett Lernen: Die Anmeldung erfolgt mit "Bildungslogin", dann "VIS365" wählen und mit der schulischen E-Mail-Adresse (vorname.nachname @ schueler.realschule-gmund.de) und dem zugehörigen Passwort anmelden.

Ernst Vögel Verlag: Der Zugriff auf das digitale Buch ist nur online über https://info.bildungslogin.de/ (myPortal BILDUNGSLOGIN) mit den schulischen "Teams-Zugangsdaten" (vorname.nachname @ schueler.realschule-gmund.de) möglich.

Solltest du dein Passwort für deinen schulischen "Teams-Zugang" vergessen haben, wende dich persönlich an Herrn Vichtl, Herrn Stangl oder Herrn Wimmer.

 

Fragen zur Einschränkung und Verwaltung des iPads durch die Schule ("Jamf")

Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?

Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit unserem Partner ACS (www.tabletklasse.de) auf. Für die Einbindung muss das iPad vollständig zurückgesetzt werden und im vollständig geladenen Zustand bei der Firma ACS vorliegen. Das iPad kann dazu eingesendet oder auch direkt bei ACS in Ottobrunn vorbeigebracht werden.

Für die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung fallen einmalig etwa 30 € Gebühr an, die von Ihnen zu tragen ist.

Werden die Geräte „überwacht“ oder die Nutzung bestimmter Apps unterbunden? 
Gibt es eine Trennung zwischen schulischer und privater Nutzung?

Während der Unterrichtszeit (07:00 bis 13:30 Uhr) werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse darüber hinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen.


Außerhalb der Schulzeiten gilt:

  • in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 sind diese Beschränkungen nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden.
  • in der 7. Jahrgangsstufe sind die iPads dauerhaft im sogenannten Schulprofil, welches folgendermaßen konfiguriert ist:
    • zwischen 13:30 Uhr und 20:30 Uhr sind, wie während der Unterrichtszeit, die von der Schule bereitgestellten Apps verfügbar
    • zwischen 20:30 und 07:00 Uhr sind ausschließlich die beiden Apps der digitalen Hefte (Goodnotes, OneNote), die drei Apps der digitalen Schulbücher (BiBox, Klett Lernen, Cornelsen Lernen) und die Schulmanager-App verfügbar.

Wie ist das iPad für den schulischen Gebrauch eingeschränkt?

Während der Schulzeit (Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 13:30 Uhr) können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden.

Die App "JAMF Teacher" bietet den Lehrkräften die Möglichkeit, das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken, z.B. durch "Applock" (eine bestimme App ist auf dem iPad geöffnet und kann nicht geschlossen/verlasen werden), "Weblock" (der Zugang zum Internet ist nicht möglich) oder "Aufmerksamkeit" (das iPad ist gesperrt).

JAMF - Werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten?

Unsere Partnerfirma ACS mit Sitz in Ottobrunn verwaltet und administriert das MDM (Mobile Device Management) mithilfe der Software Jamf im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname sowie die Klassenzugehörigkeit übermittelt. Der Anbieter Jamf School betreibt seine Dienste über ein Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.

JAMF - Was können Administratoren, was Lehrkräfte über Jamf verwalten?

Administratoren bei unserem IT-Partner ACS können

  • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
  • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key auf alle iPads übertragen).
  • ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)


Lehrkräfte können

  • Einschränkungen während des Unterrichts vornehmen (z. B. auf allen iPads eine bestimmte App öffnen, alle Geräte einer Klasse sperren, einen Hinweis auf den Schülergeräten anzeigen oder nur bestimmte Internetseiten freigeben).

JAMF - Was können Administratoren, was Lehrkräfte über Jamf "sehen"?

  • Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist nicht möglich.
  • Der Browserverlauf kann nicht eingesehen werden.
  • Es gibt keine Möglichkeit den genauen Standort eines Gerätes zu ermitteln. 
    (Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.)
  • Es können keine privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
  • Es können keine persönlichen Apps erfasst, entfernt oder eingeschränkt werden.
  • Es können keine persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).

 

Fragen zur möglichen Einschränkung des iPads außerhalb der Schulzeiten

Wie kann ich die iPad-Nutzung meines Kindes einschränken bzw. kontrollieren?

Sie können das iPad Ihres Kindes über "Jamf Parent" einschränken: Mit der Software "Jamf Parent" ist es Ihnen möglich, das Gerät Ihres Kindes außerhalb der Schulzeiten individuell zu steuern. Mit Jamf Parent können Sie unter anderem Nutzungszeiten festlegen, Apps einschränken oder das Gerät außerhalb der Schulzeit individuell verwalten. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass diese Einstellungen bequem aus der Ferne über ein anderes Endgerät vorgenommen werden können, das kein Apple-Gerät sein muss.

Wenn Sie die App Jamf Parent nutzen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unseren IT-Partner ACS. Dort wird für Sie ein entsprechender Zugang eingerichtet und die Verknüpfung mit dem iPad Ihres Kindes vorgenommen. Für die Einrichtung benötigt ACS folgende Angaben:

  • Schule (→ Realschule Tegernseer Tal)
  • Vor- und Nachname des Elternteils
  • E-Mail-Adresse des Elternteils
  • Vor- und Nachname des Kindes
  • Klasse des Kindes

Folgende Anleitungen zu Jamf Parent haben wir speziell für unsere Schule erstellt:

Kann die Schule für Eltern die Einschränkung des iPad auf ein schulisches Lern- und Arbeitsgerät übernehmen?

In der 7. Jahrgangsstufe (Schuljahr 2026/27) sind die iPads der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich als schulische Lern- und Arbeitsgeräte konfiguriert. Dies geschieht aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit Beschluss des Schulforums. Darüber hinausgehende Einschränkungen können über die App "Jamf Parent" vorgenommen werden, siehe voranstehende Frage.

 

In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 (Schuljahr 2026/27) können wir auf Wunsch die iPads einzelner Schülerinnen und Schüler ebenfalls dauerhaft so konfigurieren, dass – wie an Schulvormittagen – nur „Schul-Apps“ verfügbar sind. Das iPad würde dann in erster Linie als schulisches Lern- und Arbeitsgerät genutzt werden:

  • Zwischen 07:00 Uhr und 20:30 Uhr stehen ausschließlich die Schul-Apps zur Verfügung.
  • Zwischen 20:30 Uhr und 07:00 Uhr sind ausschließlich die beiden Apps der digitalen Hefte (Goodnotes, OneNote), die drei Apps der digitalen Schulbücher (BiBox, Klett Lernen, Cornelsen Lernen) und die Schulmanager-App verfügbar.
  • Diese Beschränkungen gelten permanent, d.h. auch an Wochenenden und während der Ferien.
  • Es ist nicht möglich sich mit einer Apple ID am iPad anzumelden (bzw. wird diese geblockt), es besteht daher keine Möglichkeit weitere Apps zu installieren und zu nutzen.
  • Zwischen 07:00 Uhr und 20:30 Uhr werden auch weiterhin Webbrowser (Safari, Edge) zur Verfügung stehen, um im Internet recherchieren zu können.
  • Social-Media-Websites (u.a. Facebook, Instagram, X, TikTok usw.) sowie viele, aber nicht alle, Onlinespielewebsites werden jedoch geblockt und können nicht aufgerufen werden.

Wenn Sie von diesem Angebot "Einschränkung des iPad auf ein schulisches Lern- und Arbeitsgerät" für das iPad Ihres Kindes Gebrauch machen wollen, kontaktieren Sie uns bevorzugt per Schulmanager-Nachricht an "iPad-Support". Eine Abmeldung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die Umsetzung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche, außerhalb der Ferienzeiten.

Unabhängig davon bleibt es erforderlich, die Mediennutzung der Kinder zu begleiten und gemeinsam verbindliche Regeln festzulegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn weitere internetfähige Geräte, beispielsweise Smartphones, vorhanden sind. Bei Fragen zur Medienerziehung und zu technischen Einschränkungsmöglichkeiten steht Ihnen unser medienpädagogischer Berater, Herr Frederik Wittmann, erreichbar über den Schulmanager jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

(Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..)

Brauche ich eine Apple-ID?

In der 7. Jahrgangsstufe (Schuljahr 2026/27) gilt: Jedes Kind erhält eine verwaltete Apple-ID, die durch die Schule eingerichtet und verwaltet wird. Diese wird bzw. wurde den Schülerinnen und Schülern zusammen mit dem iPad ausgehändigt. Sie ermöglicht die Nutzung schulischer Apps und Dienste unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben sowie die Datensicherung. Die Verwendung einer privaten Apple-ID sowie die Installation privater Apps sind auf den schulisch genutzten iPads nicht möglich. Schulisch benötigte Anwendungen werden automatisch bereitgestellt.

In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 (Schuljahr 2026/27) gilt: Für schulische Zwecke ist keine private Apple-ID erforderlich. Alle Apps für den schulischen Gebrauch einschließlich der Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.

 

Fragen zur finanziellen Förderung

Gibt es eine finanzielle Förderung?

Für die Beschaffung eines digitalen Endgeräts können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?

  • Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
  • Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
  • Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem von der Schule für den jeweiligen Jahrgang genannten Datum liegen.
  • Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragten Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
  • Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.

Wie beantrage ich die finanzielle Förderung?

Ablauf der Antragsstellung:

  1. Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
  2. Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
  3. Die Schule prüft anschließend den Antrag und übermittelt ihn an das Landesamt für Schule.
  4. Nach der Bewilligung erhalten Sie den Förderbescheid an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung wird ausbezahlt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, sofern diese auf der Rechnung separat ausgewiesen sind; förderfähig sind: iPad (+ ggf. Netzteil) + Stift + Hülle. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Geräteversicherung, Schutzfolie) dürfen nicht mit angegeben werden.
  • Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk "Zahlung eingegangen" oder "Die Rechnung wurde bereits bezahlt"), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Bei Rechnungen unseres Partners ACS gilt die Rechnung gleichzeitig als Zahlungsnachweis. In diesem Fall muss lediglich die Rechnung eingereicht werden.
  • Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
  • Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen

Die exakten rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung und Förderfähigkeit können Sie HIER nachlesen, u.a. gilt:

  • Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
  • Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten (keine Firma!) ausgestellt sein.
  • Das Rechnungsdatum muss bestimmten Vorgaben entsprechen.
  • Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragten Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
  • Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.

Gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Förderung?

In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten (z.B. Vorfinanzierung des Förderbetrags) oder Leihgeräte zur Verfügung. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an Herrn Schreiner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).  

 

Fragen zum Kauf eines iPads

Welche Ausstattung wird benötigt?

  • iPad ab 11. Generation (A16) mit mindestens 128 GB Speicher und mindestens 11'' Displaygröße
    Unsere Empfehlung: iPad 11. Generation (A16), Wi-Fi, 128 GB
  • Ladegerät
  • digitaler Stift
    Unsere Empfehlung: Logitech Crayon, Lamy safari note+ oder Apple Pencil (auf Kompatibilität achten!),
  • Schutzhülle nach eigener Wahl bzw. entsprechend den persönlichen Anforderungen
  • einfache, günstige Kopfhörer (z.B. In-Ear-Kopfhörer mit Kabel)
  • Einbindung in die schulische Geräteverwaltung, siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“

Wir empfehlen darüber hinaus:

  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)

Optional:

  • Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich NICHT für die Schule benötigt.
  • Der Einsatz einer Tastatur kann ggf. hilfreich sein, diese muss jedoch nicht ständig mitgenommen werden.
    Hinweis: Ein günstiges Modell aus dem freien Zubehörmarkt, ggf. auch in der Hülle integriert, ist oftmals ausreichend.

Welche Speichergröße wird empfohlen?

Für die Schule ist ein iPad mit 128 GB ausreichend, auch die private Nutzung im normalen Umfang (z.B. für Internet und Streaming) ist mit dieser Speichergröße problemlos möglich. Für eine intensive private Nutzung (z.B. umfangreiche Spiele, Installation vieler Apps, Videoschnitt, umfangreiche Foto- und Bildbearbeitung, Download von Filmen auf das Gerät) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit dem größeren Speicher zu wählen.

Können auch andere Modelle gekauft werden (iPad Air oder iPad Pro)?

Für die schulische Nutzung ist das normale iPad ab der 11. Generation vollkommen ausreichend. Sofern Sie sich für ein anderes Gerät entscheiden möchten (iPad Air oder iPad Pro) müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein: Mindestens 128 GB Speicher, mindestens 11“ Bildschirmdiagonale, nicht älter als zwei Jahre. (Das iPad mini kommt daher nicht infrage.)

Können bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte Geräte verwendet werden?

Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 128 GB Speicher und mindestens 11“ Bildschirmdiagonale handelt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich, siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?".
Hinweis: Gebraucht erworbene Geräte sind nur förderfähig, wenn sie von kommerziellen Händlern aus sog. "Refurbished"-Programmen erworben werden. Fördervoraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Garantie sowie die Rechnung eines kommerziellen Händlers. (Siehe Frage „Gibt es eine finanzielle Förderung?“)

Wo kann ich das Gerät kaufen?

Das iPad und das erforderliche Zubehör können grundsätzlich bei jedem Fachhändler erworben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss! Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"

Bei einer Bestellung des iPads bei unserem Partner ACS auf der Seite www.tabletklasse.de erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ohne zusätzliche Gebühren direkt bei der Auslieferung. Geben Sie bei der Bestellung in den entsprechenden Feldern unsere Schule, den Namen Ihres Kindes sowie die derzeit besuchte Klasse an, damit die Bestellung unserem Projekt zugeordnet werden kann.

Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie bei einer Bestellung im Versandhandel (auch bei ACS) darauf, dass das gewünschte iPad sofort, ab Lager des Verkäufers, verfügbar ist.

Falls Sie ein iPad neu gekauft haben und dieses in die schulische Geräteverwaltung eingebunden ist („DEP-registriert und in das mdm aufgenommen“), finden Sie hier eine Anleitung für die Erstkonfiguration/Inbetriebnahme, einige Einstellungen müssen bei der Ersteinrichtung korrekt ausgewählt werden!

Besteht eine Verpflichtung, ein Gerät zu kaufen, auch wenn man das Projekt ablehnt?

Die Schule strebt mit der Projektteilnahme eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten (iPads) an - gleichwohl handelt es sich um ein Angebot mit freiwilliger Teilnahme. Sollten Sie ablehnen, dass Ihr Kind mit einem iPad lernt, kann es mit herkömmlichen Heften in einer iPad-Klasse unterrichtet werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Das von uns empfohlene iPad 11. Generation (128 GB) kostet derzeit etwa 350 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (60 € bis 100 € je nach Modell) und eine Schutzhülle (ab 15 €) an. Für die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung können zusätzliche Kosten von etwa 30 € entstehen (außer beim Gerätekauf über ACS). Die Software für die schulische Geräteverwaltung kostet 20 € je Schuljahr.

Wie werden die Geräte finanziert?

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Das Gerät kann sowohl schulisch als auch privat genutzt werden, die private Nutzung darf die schulische Nutzung jedoch nicht beeinträchtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung möglich, siehe "Fragen zur finanziellen Förderung".

 

Fragen beim Übertritt in eine bestehende iPad-Klasse

Welches iPad wird benötigt?

Ihr Kind benötigt ein iPad ab der 11. Generation mit mindestens 128 GB Speicher und einer Bildschirmdiagonale von mindestens 11 Zoll (unsere Empfehlung: iPad 11. Generation (A16) , Wi-Fi, 128 GB), einen kompatiblen digitalen Stift sowie eine Schutzhülle nach eigener Wahl, siehe Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?" bzw. Fragengruppe zum Kauf eines iPad.

Weitere Informationen zum Kauf eines iPads bei einem Übertritt in eine bestehende iPad-Klasse finden Sie auch auf diesem Informationsblatt.

Muss das iPad in der Schule "angemeldet" werden?

Eine Einbindung des iPads in die schulische Geräteverwaltung ist zwingend erforderlich. Diese Geräteverwaltung ist erforderlich, damit beispielsweise auf allen iPads alle benötigten Apps zentral aus der Ferne verteilt werden können und damit die Lehrkräfte in ihrem Unterricht die iPads der Schülerinnen und Schüler im Funktionsumfang einschränken können, um Ablenkungen während des Unterrichts zu minimieren.

Bitte nehmen Sie für diesen Vorgang direkt Kontakt mit unserem Partner ACS (www.tabletklasse.de) auf, siehe Frage "Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"

Gibt es Regeln für die Nutzung des iPads an der Schule?

Ja, die Regeln finden Sie unter dem Tab "Material" zum Download. Bitte besprechen Sie die Regeln mit Ihrem Kind.

Gibt es für mein Kind und für mich Unterstützung?

Nach den Übertrittszeitpunkten Ende November/Anfang Dezember sowie Mitte Februar bieten wir zeitnah eine iPad-Schulung für die neuen Schülerinnen und Schüler sowie einen Online-Elternabend an.
Vorab kann Informationsmaterial auf unserer Homepage im Bereich iPad-Klassen → Material eingesehen und heruntergeladen werden:

  • schulspezifische iPad-Anleitung
  • digitale Schulhefte
  • digitales Hausaufgabenheft
  • Anleitung zur Erstkonfiguration des iPads nach der DEP-Registrierung
  • Anleitung zur Sicherung der digitalen Schulhefte in einen Cloud-Speicher
  • Anleitung zur Integration der digitalen Schulhefte sowie des Hausaufgabenhefts in Goodnotes
  • uvm.

Darüber hinaus steht ein Team technisch besonders versierter Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern jederzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

Fragen beim Verlassen der Schule

Wie kann das iPad aus der Geräteverwaltung entfernt und wieder voll privat genutzt werden?

  • Zunächst muss das iPad von unserem Partner ACS aus der Geräteverwaltung entfernt werden. Dieser Vorgang wird in der Regel automatisch durch die Schule veranlasst.
  • Bitte denken Sie daran, weiterhin benötigte Daten rechtzeitig zu sichern beispielsweise auf externen Speichermedien oder in Cloud-Speichern, NICHT jedoch in der iCloud-Gerätesicherung, s.u.
  • Anschließend muss das Gerät vollständig zurückgesetzt werden (siehe Anleitung).
  • Nach der Rücksetzung ist jede Verbindung zur schulischen Geräteverwaltung getrennt.
  • Bei der Neueinrichtung darf kein iCloud-Gerätebackup wiederhergestellt werden, das während der schulischen Verwaltung des Geräts erstellt wurde!
    Das iPad versucht ansonsten, sich wieder mit der schulischen Geräteverwaltung zu verbinden.

Muss ich die Daten auf dem iPad sichern?

Ja. Vor dem Verlassen der Schule sollten alle wichtigen Daten (z. B. Goodnotes-Hefte, Dokumente, Fotos und persönliche Dateien) gesichert werden.
Ausführliche Hinweise finden Sie hier: 
HIER

Was geschieht mit den digitalen Diensten (z. B. Cloud-Dienste, Microsoft-365-Anwendungen, E-Mail) beim Verlassen der Schule?

Mit dem Verlassen der Schule endet grundsätzlich auch die Berechtigung zur Nutzung schulischer digitaler Dienste.
Weitere Informationen finden Sie hier: 
HIER

 

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte kontaktieren Sie uns bevorzugt per Schulmanager-Nachricht an "iPad-Support".
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


 Stand der Informationen: Oktober 2026.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.